• Die erhaltenen Aufträge müssen von dem Hersteller angenommen und genehmigt werden;
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrags bleibt die Ware Eigentum des Herstellers. Der Kunde ist jedoch für die Unversehrtheit und Verwendung der Vertragsprodukte verantwortlich;
  • Bei Ratenkauf gibt die Nichtzahlung auch nur von einer Rate dem Hersteller das Recht, den Vertrag zu kündigen, die schon eingezogenen Beträge einzubehalten und die sofortige Restzahlung des Gesamtbetrags zu verlangen. In jedem Fall führt die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen zum Verlust der Fristbegünstigung und zur Pflicht der sofortigen Zahlung des geschuldeten Restbetrags;
  • Reklamationen nach acht Tagen ab der Lieferung der Ware werden nicht akzeptiert;
  • Wenn ein verbindlicher Termin für die Lieferung der Ware festgelegt ist, akzeptiert der Kunde eine erlaubte Verzögerung von 45 Tagen ab dem mitgeteilten Termin;
  • Es wird bekannt, dass jede Partei ermächtigt ist, die Erfüllung ihre vertragliche Verpflichtungen zu unterbrechen, wenn das wegen höherer Gewalt Umständen (wie Brände, Kriege, militärische Mobilisierung, Aufstände, Kidnapping, Energieeinschränkungen, Transportstörungen, Streiks, Aussperrungen, Produktionsausfälle und Mängel oder Verzögerungen in Lieferungen durch Lieferanten) behindert oder zu beschwerlich ist. Wenn der höherer Gewalt Umstand über 45 Tage andauert, kann die Partei, die den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an der anderen Partei kündigen, die keinen Schadenersatz verlangen kann;
  • Der Verlust oder die Beschädigung der Ware nach dem Risikoübergang an den Einkäufer befreit ihn nicht von dem Pflicht, den Betrag zu bezahlen. Das Risiko geht an den Einkäufer über, wenn die Ware an das erste Transportunternehmen geliefert wird, in allen Fällen, in denen der Verkauf den Transport von Waren einschließt;
  • Die Ware reist auf Risiko und Gefahr des Kunden, auch wenn sie an Bestimmungsort vereinbart wurde;
  • Die Preise verstehen sich ab Werk der Hersteller, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Etwaige Zollgebühren und Steuerlasten gehen zulasten des Kunden;
  • Die Lieferungen unterliegen den INCOTERMS 2010 Klauseln, die je nach den vom Vertrag gefragten spezifischen Fall anzuwenden sind, wie EXW (Ex Works), FCA (Free Carrier), CPT (Carriage Paid To), CIP (Carriage And Insurance Paid To), DAT (Delivered At Terminal), DAP (Delivered At Place), DDP (Delivered Duty Paid), FAS (Free Alongside Ship), FOB (Free On Board), CFR (Cost and Freight), CIF (Cost, Insurance and Freight);
  • Im Fall von Nichteinhaltung der festgelegten Zahlungsbedingungen werden die Verzugszinsen, die in Decreto Legislativo n. 231/2002 und in der Richtlinie 200/35/CE vorgesehen sind, ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung auf die fälligen Beträge angerechnet. Das Recht des Herstellers, den Ersatz des größeren wegen des Verzugs erlittenen Schadens zu erfordern, bleibt vorbehalten;
  • Die Zahlungen durch direkte Überweisung sind innerhalb 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Hersteller das Recht vor, Tratte oder Zahlungsauftrag auszustellen, und die verbundenen Kosten werden an den Kunden belastet;
  • Der Liefervertrag unterliegt dem italienischen Gesetz;
  • Alle Streitigkeiten, die eventuell über den zwischen den Kunden und dem Unternehmen geschlossenen Vertrag entstehen werden, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit der italienischen Behörde und insbesondere in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Bergamo;
  • Auf Anfrage können Quittungen ausschließlich auf der Rechnung und nach dem vollständigen Zahlung derselben Rechnung ausgestellt werden. Teilquittungen und/oder getrennte Quittungen werden nicht ausgestellt;
  • Der Kunde soll die Personen- und die Steuerdaten überprüfen, die auf den zum/vom Hersteller übermittelten Unterlagen angegeben sind, und soll eventuelle Fehler und/oder Auslassungen rechtzeitig mitteilen. Im Fall von fehlender Überprüfung und/oder Nichtmitteilung werden die oben angegebenen Daten als gültig angesehen und der Hersteller übernimmt keine Verantwortung und verantwortet keine Geldstrafen;
  • Der Hersteller lehnt jede Verantwortung für Schäden aufgrund Verpackungen oder Witterungseinflüsse;
  • Im Fall von Einkauf von gebrauchten Produkten wird der Kunde informiert und er erklärt, dass der Einkauf unter der Bedingung der Klausel „verkauft wie gesehen“ erfolgt, und der Kunde akzeptiert es ausdrücklich, ohne dass er sich über nichts bei Locatelli Eurocontainers Spa beklagen wird;
  • Sofern nicht anders angegeben, schließen die im Angebot angegebenen Containerabmessungen nicht Maße ein, wie: Scharniere, Dachpumpe, Türenverschlüsse, Leiter und alle Vorsprünge, die nicht Bestandteil des Behälters sind;
  • Wenn die Container für die Lieferung in anderen Container eingesteckt werden und so gekauft werden, sind die Entladung und die Entfernung zu Lasten und auf Kosten des Einkäufers;
  • Wenn die Lieferung durch einen Spediteur erfolgt, ist die Entladung zu Lasten und auf Kosten des Einkäufers;
  • Alles, was nicht in diesen Bedingungen geregelt wird, unterliegt dem Wiener Übereinkommen.
    Die Aufnahme jedes Angebots setzt voraus, dass Sie alle oben genannten Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und angenommen haben.